Ordentliches Mitglied Tanzpädagogin HKiT®
Ordentliches Mitglied als Tanzpädagogin HKIT® kann jede Person werden, die als zertifizierte Tanzpädagogin HKIT® auf Grundlage einer qualifizierten Ausbildung tätig ist, die für ihr Tätigkeitsfeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält, sowie die Anforderungskriterien der DHKIT® erfüllt.
- Anforderungskriterien
- Mindestens 225 Zeitstunden tänzerische & tanzpädagogische Berufsausbildung in Theorie und Praxis über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, an einem von der DHKIT® anerkannten Ausbildungsinstitut.
- Mindestens 30 Zeitstunden eigenständige, bezahlte tanzpädagogische Berufspraxis mit Einzelnen oder Gruppen.
- Erforderliche Nachweise
- Nachweis des Ausbildungsabschlusses in Form einer Kopie des Ausbildungszertifikates Tanzpädagogin HKIT®.
- Nachweise der benötigten Berufspraxis in Form von Kopien glaubhafter Belege wie z.B. Honorarabrechnungen, Honorarverträge, Raummiete etc..
- Unterschriebene Satzung der DHKIT.
- Unterschriebene Ethikrichtlinien der DHKIT.
Bitte beachten
Die Nachweise sind zusammen mit dem ausgefüllten Beitrittsantrag inkl. Beitrittserklärung einzureichen.