Welche Ziele und Aufgaben hat die DHKIT?

Der Verband bietet Raum und Gelegenheit für kollegiale Zusammenarbeit von Tanztherapeutinnen HKIT® und Tanzpädagoginnen HKIT® , gegenseitige Unterstützung und einen kreativen, dynamischen und nachhaltigen Austausch und ist die Vereinigung der Tanztherapeutinnen HKIT® und Tanzpädagoginnen HKIT® in Deutschland, Europa und international.

Die Aufgaben im Einzelnen:

 

  1. Wahrung, Vertretung und Förderung der Interessen des Berufsstandes der Tanzpädagoginnen HKIT® und Tanztherapeutinnen HKIT®.
  2. Einsatz für die Anerkennung der Tanztherapie HKIT® und Tanzpädagogik HKIT® im gesellschaftlichen, kulturellen und politischen, insbesondere im gesundheitspolitischen Rahmen Deutschlands. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    ◦ Unterstützung von Personen und Institutionen, die im Bereich des Vereinszweckes tätig sind, durch Kontakt mit Behörden, Verbänden, Institutionen, und Personen der Öffentlichkeit;
    ◦ Publikation und Verbreitung berufspolitischer Informationen und wissenschaftlicher Arbeiten;
    ◦ Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen;
    ◦ Durchführung von Einführungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, von Seminaren und Konferenzen;
    - Forschungs- und Lehrtätigkeit;
    ◦ Festlegung von Ausbildungsregeln und Qualifikationsanforderungen.
  3. Gezielte Information der Öffentlichkeit über Art und Inhalt der Tanzpädagogik HKIT® und Tanztherapie HKIT® . Dabei soll vor allem auch HKIT® als künstlerische und kreative Pädagogik und Therapierichtung hervorgehoben werden.
  4. Zusammenarbeit mit Organisationen anderer Therapierichtungen, insbesondere anderer körperpsychotherapeutischer und anderer künstlerischer Therapierichtungen.
  5. Zusammenarbeit mit der EABP (European Association of Bodypsychotherapie) und ihrer deutschen Sektion, der DGK (Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie), der GTF (Gesellschaft für Tanzforschung) und weiteren für die Tanzpädagogik und Tanztherapie wichtigen Verbänden, auf nationaler und internationaler Ebene.
  6. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens unter besonderer Beachtung des gesundheitsfördernden Aspektes für Frauen und Kinder.