Ordentliches Mitglied Tanzpädagogin HKiT®

Ordentliches Mitglied als Tanzpädagogin HKIT® kann jede Person werden, die als zertifizierte Tanzpädagogin HKIT® auf Grundlage einer qualifizierten Ausbildung tätig ist, die für ihr Tätigkeitsfeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält, sowie die Anforderungskriterien der DHKIT® erfüllt.

  1. Anforderungskriterien
    • Mindestens 225 Zeitstunden tänzerische & tanzpädagogische Berufsausbildung in Theorie und Praxis über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, an einem von der DHKIT® anerkannten Ausbildungsinstitut.
    • Mindestens 30 Zeitstunden eigenständige, bezahlte tanzpädagogische Berufspraxis mit Einzelnen oder Gruppen.
  2. Erforderliche Nachweise
    • Nachweis des Ausbildungsabschlusses in Form einer Kopie des Ausbildungszertifikates Tanzpädagogin HKIT®.
    • Nachweise der benötigten Berufspraxis in Form von Kopien glaubhafter Belege wie z.B. Honorarabrechnungen, Honorarverträge, Raummiete etc..
    • Unterschriebene Satzung der DHKIT.
    • Unterschriebene Ethikrichtlinien der DHKIT.

                                                                                                                   

Bitte beachten

Die Nachweise sind zusammen mit dem ausgefüllten Beitrittsantrag inkl. Beitrittserklärung einzureichen.