1 Arten der Mitgliedschaften in der DHKIT®

  • Ordentliches Mitglied Tanzpädagogin HKIT®
  • Ordentliches Mitglied Tanztherapeutin HKIT®
  • Assoziiertes Mitglied Tanzpädagogin u. Tanztherapeutin HKIT®
  • Außerordentliches Mitglied
  • Ehrenmitglied

2 Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaften der DHKIT

Kernpunkt der Aufnahmebedingung ist der glaubwürdige Nachweis über die Erfüllung der folgenden Mitgliedschaftskriterien. Informationen über die Form der vorzulegenden Nachweise finden Sie in den unten aufgeführten Formularen der Antragsbedingungen.

2.1 Ordentliches Mitglied DHKIT– Tanzpädagogin HKIT®

Ordentliches Mitglied als Tanzpädagogin kann jede Person werden, die als zertifizierte Tanzpädagogin HKIT® auf Grundlage einer qualifizierten Ausbildung tätig ist, die für ihr Tätigkeitsfeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält, sowie die Anforderungskriterien der DHKIT® erfüllt.

2.1.1  Ausbildungsanforderung

  • Mindestens 225 Zeitstunden tänzerische & tanzpädagogische Ausbildung in Theorie und Praxis über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an einem von der DHKIT  anerkannten Ausbildungsinstitut.

2.1.2  Berufspraxis

  • Mindestens 30 Zeitstunden eigenständige, bezahlte tanzpädagogische Berufspraxis mit Einzelnen oder Gruppen als Tanzpädagogin HKIT®.

2.2 Ordentliches Mitglied DHKIT - Tanztherapeutin HKIT®

Ordentliches Mitglied als Tanztherapeutin kann jede Person werden, die als zertifizierte Tanztherapeutin HKIT® auf Grundlage einer qualifizierten Ausbildung tätig ist, die für ihr Tätigkeitsfeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält, sowie die Anforderungs-kriterien der DHKIT erfüllt.

2.2.1 Ausbildungsanforderung

  • Mindestens 225 Zeitstunden tänzerische & tanzpädagogische Ausbildung in Theorie und Praxis über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an einem von der DHKIT anerkannten Ausbildungsinstitut.
  • Mindestens 450 Zeitstunden tanz- & körpertherapeutische Ausbildung in Theorie und Praxis über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an einem von der DHKIT anerkannten Ausbildungsinstitut.
  • Mindestens 252 Zeitstunden Supervision in der Gruppe über einen Zeitraum von höchstens zwei bis drei Jahren an einem von der DHKIT anerkannten Ausbildungsinstitut.

2.2.2 Berufspraxis

  • Mindestens 100 Zeitstunden bezahlte Berufspraxis Praxis als Tanztherapeutin HKIT® über einen Zeitraum von zwei Jahren in Gruppen- oder Einzelarbeit.

2.2.3 Eigen- & Lehrtherapeutische Einzel- und Gruppenarbeit

Mindestens 100 Zeitstunden tanz- & körpertherapeutische Einzel- oder Gruppentherapie in folgender Aufteilung:

  • Mindestens 20 dieser 100 Zeitstunden als Lehrtherapie bei höchstens zwei berufsmäßig bezahlten Lehrtherapeutinnen HKIT® außerhalb des Ausbildungsrahmens.
  • Mindestens 50 dieser 100 Zeitstunden als fortlaufende Einzeltherapie bei höchstens zwei berufsmäßig bezahlten Tanztherapeutinnen HKIT® außerhalb des Ausbildungsrahmens.
  • Maximal 30 dieser 100 Zeitstunden als fortlaufende Einzeltherapie bei höchstens zwei berufsmäßig bezahlten Therapeutinnen tanz- oder körpertherapeutischer Richtung außerhalb des Ausbildungsrahmens.

Zusätzlich sind mindestens 30 Zeitstunden Einzelsupervision bei einer berufsmäßig bezahlten Supervisorin, möglichst außerhalb des Ausbildungsrahmens, zu absolvieren.

2.3 Assoziiertes Mitglied Tanzpädagogin u. Tanztherapeutin HKIT®

Assoziiertes Mitglied kann jede Person werden, welche sich seit mindestens einem Jahr in der Ausbildung zur Tanzpädagogin HKIT® oder Tanztherapeutin HKIT® an einem von der DHKIT anerkannten Ausbildungsinstitut befindet.

2.4 Außerordentliches Mitglied

Außerordentliches Mitglied in der DHKIT kann jede Person werden, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks in Form von Zuwendungen, Fürsprache und wissenschaftlichen Arbeiten im gesellschaftlichen, politischen und gesundheitlichen Rahmen beiträgt.

Der Gesellschaftszweck besteht in der Verbreitung und Anerkennung der HKIT® als tänzerische, pädagogische, therapeutische und künstlerische Arbeit.

2.5 Ehrenmitglied

Ehrenmitglied kann jede Person werden, die in langjährigem Einsatz zur Entwicklung, Forschung und Verbreitung der HKIT® beigetragen hat und aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv als Tanzpädagogin HKIT® oder Tanztherapeutin HKIT® tätig sein kann.

Die Entscheidung und Anerkennung erfolgt über die Mitgliederversammlung DHKIT.

Die erste Ehrenmitgliedschaft wurde bei der MV 2015 Gabriele Fischer als Begründerin der Methode Heilende Kräfte im Tanz® zuerkannt.

 

Informationen über die Form der vorzulegenden Nachweise finden Sie in den folgenden Formularen der Antragsbedingungen:

 

Antragsbedingungen ordentliches Mitglied Tanzpädagogin DHKIT

Antragsbedingungen ordentliches Mitglied Tanztherapeutin DHKIT

Antragsbedingungen Assoziiertes Mitglied DHKIT

Beitrittsantrag DHKIT